Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Dieses fordert von Unternehmen, die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt in ihrer gesamten Lieferkette mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen. Das Gesetz wird zentral für alle Einrichtungen des Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. sowie seiner Tochtergesellschaften umgesetzt. Dazu gehört die Veröffentlichung einer Grundsatzklärung und einer Verfahrensordnung zum gesetzlich geforderten Beschwerdemanagement. Diese Dokumente finden Sie als PDFs untenstehend verlinkt.

Grundsatzerklärung
Verfahrensordnung